Pandemieschutz- und Hilfe

Rede von Harald Weinberg

  • https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7445928#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDQ1OTI4&mod=mediathek
  • Harald Weinberg (DIE LINKE):
  • Ja, vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns zweifelsfrei in einer neuen Etappe der Pandemie. Da gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Es ist mit Sicherheit noch nicht vorbei. Es gibt auch keinen Grund, irgendwie einen Lockerungswettbewerb zu machen. Aber es gibt Gründe für eine Veränderung der Zuständigkeiten und der Grundlagen.
  • Das gilt für die föderale Verfasstheit unseres Landes und damit dieeingeleitete stärkere Verantwortung der Zuständigkeit der Länder, Landkreise und Kommunen für die Eindämmung und Kontrolle der Pandemie. Das gilt aber auch bei der Wiederherstellung der Gewaltenteilung zwischen Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung.
  • (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
  • In der ersten Phase der epidemischen Lage von nationaler Tragweite war es richtig und wichtig, besonders schnell und entschlossen zu reagieren. Dazu sieht unser Grundgesetz in Artikel80 die Möglichkeit vor, dass der Gesetzgeber die Regierung ermächtigt, Maßnahmen per Rechtsverordnung zu treffen, die notwendig sind oder notwendig erscheinen, um eine Pandemie einzudämmen. Dazu muss das ermächtigende Gesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Das war beim Ersten Bevölkerungsschutzgesetz bereits schwierig.
  • Die Einschränkung der Grundrechte hat ja beispielsweise bei der Frage der Demonstrationsfreiheit bei dem einen oder anderen Gericht durchaus dafür gesorgt, dass die Demonstrationsfreiheit dann doch durchgesetzt werden konnte. Es ist aber bei dem Zweiten Gesetz nicht nachvollziehbar, warum es dem Bundesgesundheitsminister erneut eine weithin unbestimmte Verordnungsermächtigung geben soll, die in ihrer Reichweite und in der Relativierung parlamentarischer Kontrolle problematisch ist.
  • (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
  • Dabei sollen offenbar auch Sachverhalte per Verordnung geregelt werden, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur aktuellen Pandemie aufweisen. Das halten wir ebenfalls für äußerst problematisch. (Beifall bei der LINKEN)Wenn man die einzelnen Regelungssachverhalte bilanziert, ergeben sichsicher auch einige positive Punkte. Am Ende überwiegen jedoch die negativen Aspekte und einige ungedeckte Schecks. Meine Redezeit ist zu kurz, um alle Punkte durchzugehen. Ich will nur einige wesentliche nennen. Das Erste ist die Coronaprämie für Pflegekräfte: eigentlich eine gute Sache. Aber es stellt sich natürlich sofort die Frage, warum diese Prämie nicht auf alle Beschäftigten ausgeweitet wird, die mit Covid-19-Patienten in der Altenpflege und im Krankenhaus zu tun haben.
  • (Beifall bei der LINKEN)
  • Zweitens. Die Ausweitung der Tests ist eigentlich eine vernünftige Sache, weil es darum geht, auch regional ein Frühwarnsystem etabliert zu haben, um reagieren zu können. Dass das allerdings von den Kosten her zulasten der Versichertengemeinschaft geht, ist aus unserer Sicht inakzeptabel.(Beifall bei der LINKEN)Zur Aussage in der Gesetzesbegründung, dass es dann in Verhandlungen zwischen Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium zu einem Ausgleich im Herbst kommen soll – das ist ja dann eine Frage der
  • Haushaltspolitik -:
  • Na ja, ich höre die Kunde, aber mir fehlt an dieser Stelle, ehrlich gesagt, der Glaube. Das Dritte ist das Thema Krankenhausfinanzierung. Der Vorschlag, den es am Anfang von Deutscher Krankenhausgesellschaft und AOK-Bundesverband gab, die DRG-Finanzierung auszusetzen, ist ja vom Minister verworfen worden. Da ist ganz offensichtlich die DRG-Finanzierung systemrelevanter gewesen als die Krankenhäuser selber. Die eingeführte Pauschale von 560Euro pro bereitgestelltem Intensivbett erweist sich als zu grob. Es soll jetzt eine Differenzierung kommen. Dazu ist ein Beirat gegründet worden. Ich bin mal gespannt, was dann dabei herauskommt; ich bin aber nicht sehr zuversichtlich. Am Ende entscheidet ohnehin wieder das Bundesgesundheitsministerium auf der Grundlage einer weitreichenden Verordnungsermächtigung

Unverantwortliche Krankenhauspolitik in der Covid-19-Krise

Pressemitteilung von Harald Weinberg

„Es ist unverantwortlich, angesichts der Covid-19-Krise an den Fallpauschalen zur Finanzierung der Krankenhäuser festzuhalten. Die Fallpauschalen sind hauptverantwortlich für die jetzige Misere in den Kliniken. Pflegenotstand, Personalmangel, wenig Bevorratung sowie fehlende Betten- und Laborkapazitäten sind Ergebnis des Kostendrucks, dem die Krankenhäuser seit über 15 Jahren ausgesetzt sind“, erklärt Harald Weinberg, krankenhauspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz. Weinberg weiter:

„Gesundheitsminister Spahn bricht sein Versprechen gegenüber den Krankenhäusern, dass kein Haus durch Covid-19 ins Defizit rutschen werde. Statt den Kliniken jetzt Sicherheit zu geben, dass sie sich ohne finanzielles Risiko der Epidemie stellen können, lässt Spahn wirtschaftliche Fehlanreize bestehen. Jedes einzelne Krankenhaus muss nun selbst betriebswirtschaftlich abwägen, ob sich Engagement gegen Corona lohnt oder nicht – das ist wahnwitzig.

Der logische Schritt wäre ein echter ‚Schutzschirm‘, also die Zusage, den Krankenhäusern befristet für die Zeit der Epidemie ihre gesamten Kosten zu erstatten. Dafür müssten die Fallpauschalen ausgesetzt und die Kosten am Ende spitz abgerechnet werden. Andernfalls wird es bei den Krankenhäusern Krisengewinner und Krisenverlierer geben. Das ist in einer Zeit, in der größtmögliche gesellschaftliche Solidarität notwendig ist, das vollkommen falsche Signal.“

Menschen mit Pflegebedarf wurden beim Schutzpaket vergessen

Pressemitteilung von Pia Zimmermann

„Die Menschen mit Pflegebedarf hat die Bundesregierung als besondere Risikogruppe im Schutzpaket vergessen“, erklärt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Debatte des Bundesrats über die Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Corona-Krise. „Menschen mit Pflegebedarf gehören besonders häufig zur Risikogruppe der Älteren oder Vorerkrankten. Aber für sie gibt es kaum mehr als den Ratschlag, daheim zu bleiben. Der Anspruch auf Ersatz für Mehrausgaben und Schutzmaterial der Institutionen, die Menschen pflegen, wie Heime oder ambulante Dienste, ist viel zu gering.“ Pia Zimmermann weiter:

„Warum werden die Mehrausgaben im Heimbereich nicht ebenfalls vom Bundeshaushalt aufgefangen, wie es bei den Krankenhäusern ermöglicht wird? Es darf nicht sein, dass diese Kosten alleine von den Versicherten bezahlt werden sollen. Es besteht die Gefahr, dass dies über eine Erhöhung der Eigenanteile und Zuzahlungen auf die Menschen mit Pflegebedarf abgewälzt wird. Ältere und Vorerkrankte müssen besonders intensiv vor Infektionen geschützt werden, indem sie und die ambulanten Pflegekräfte mit ausreichend Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel ausgestattet werden. Ferner müssen die entsprechenden Institutionen mit mehr Geld ausgestattet werden. Und pflegende Angehörige brauchen einen finanziellen Schutz, wenn sie momentan Gehaltseinbußen wegen fehlender Tagespflege haben. Klatschen und Sonntagsreden reichen nicht. Die Hilfe für Risikogruppen muss praktisch werden.“

Jetzt echte Personalbemessung in Krankenhäusern einführen

Pressemitteilung von Harald Weinberg

„Heute ist ein guter Tag für die Pflege im Krankenhaus. Endlich gibt es einen vernünftigen Vorschlag für eine bedarfsgerechte Personalbemessung. Daraus muss jetzt schnell ein Gesetz werden“, erklärt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung des neuen Konzepts von Ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Weinberg weiter:

„Es ist bemerkenswert, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Ver.di auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen konnten. Hintergrund ist die große Unzufriedenheit mit der jetzigen kümmerlichen Regelung. Die Personaluntergrenzen sind gescheitert, sie müssen dringend ersetzt werden.

Am heutigen Tag ist vor allem den Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern zu gratulieren und zu danken, die in den letzten Jahren gegen den Pflegenotstand aktiv geworden sind. Sie haben sich organisiert und gestreikt, erst dadurch sind die Krankenhausgesellschaft und die Bundespolitik in Bewegung gekommen.

Der Gesundheitsminister betont immer wieder, dass er die Arbeitsbedingungen und die Versorgung in den Krankenhäusern verbessern will. Mit dem neuen Instrument kann er seinen Worten Taten folgen lassen, um echte Entlastung zu schaffen. Aber dafür wird es weiter den Druck der Beschäftigten brauchen.“

Sonnenkönig Spahn setzt sich bei Sterbehilfe über Gerichtsurteil hinweg

Pressemitteilung von Harald Weinberg

„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ignoriert nicht nur ein Gerichtsurteil, sondern auch den Willen schwerstkranker Menschen. Trotz des ohnehin schon extremen Leidensdrucks mutet er den Betroffenen einen monate- oder jahrelangen Rechtsweg zu. Das ist völlig inakzeptabel“, erklärt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu Medienberichte, wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr als 100 Sterbehilfe-Anträge abgelehnt hat. Weinberg weiter:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 besagt, dass Menschen in einer extremen Notlage der Zugang zu einem tödlich wirkenden Betäubungsmittel nicht nur nicht verwehrt werden kann, sondern explizit ermöglicht werden muss. Doch der Sonnenkönig Spahn fühlt sich offenbar an Recht und Gesetz nicht gebunden und hat das BfArM als nachgeordnete Behörde angewiesen, dieses Urteil nicht umzusetzen.

Mehrere Rechtsexperten wie beispielsweise Prof. Robert Roßbruch haben seinerzeit darauf hingewiesen, dass Spahn hier rechtswidrig handelt. Er hat das BfArM zu einem zweifachen Rechtsbruch aufgefordert. Nach Spahns Anweisungen soll die Behörde nicht nur eine bindende höchstrichterliche Entscheidung ignorieren, sondern auch generell alle gestellten Anträge ablehnen, also keine Einzelfallprüfungen vornehmen.

Angesichts des Leids der Betroffenen ist eine Auflösung des Widerspruchs zwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung und der Praxis im Hause Spahn dringend geboten. Das Urteil zur Einzelfallprüfung und die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Köln, das Bundesgesundheitsministerium solle bei seinem Vorgehen mehr Transparenz schaffen, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Es muss eine klare und verbindliche Regelung geben, an die sich auch Spahn zu halten hat.“

Bundesregierung muss bei Medikamenten-Lieferengpässen endlich handeln

Pressemitteilung von Sylvia Gabelmann und Harald Weinberg

„Die Bundesregierung muss endlich auf die zunehmende Zahl an Versorgungslücken bei Arzneimitteln wirksam reagieren. Mit den exklusiven Rabattverträgen einzelner Krankenkassen mit den Pharmaherstellern haben die letzten Bundesregierungen – egal ob mit Beteiligung von SPD, Grünen, CDU/CSU oder FDP – dazu beigetragen, dass auf dem Arzneimittelmarkt eine Monopolisierung stattfindet. Manche Grundstoffe werden weltweit nur noch in drei bis fünf Fabriken, meist in China oder Indien, hergestellt – fällt auch nur eine aus, kann die Versorgung auch hierzulande ganz schnell zusammenbrechen. Darum gehören die Rabattverträge umgehend abgeschafft“, erklärt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE, fordert zudem: „Wir müssen eine größere Vorratshaltung für wichtige Medikamente verpflichtend einführen, und zwar nicht nur bei den Apotheken, sondern vor allem auch bei den Herstellern. Zudem muss die Zeit des Kuschelkurses der Bundesregierung mit den Pharmaherstellern endlich beendet werden. Anstelle lediglich freiwilliger – und damit stets unvollständiger – Meldungen brauchen wir eine verbindliche Verpflichtung der Pharmaindustrie, existierende oder auch bereits drohende Lieferschwierigkeiten zu melden. Und Verstöße dagegen müssen wirksam sanktioniert werden. Bislang hatte die Bundesregierung lediglich eine Gesprächsrunde beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter dem Namen ‚jour fixe‘, an der auch die Herstellerfirmen teilnahmen, installiert. Zu konkreten Verpflichtungen und wirksam  en Maßnahmen hat das nicht geführt. Und auch im ‚Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung‘, das im Frühjahr verabschiedet wurde, hat die Bundesregierung das Thema Lieferengpässe sträflich ignoriert.“

Hubschrauberflüge über Ansbach

Pressemitteilung von Harald Weinberg

Hubschrauberflüge über Ansbach: Bundesregierung widerspricht Katterbacher Militärs US-Armee legt offenbar falsche Zahlen zu ihren Flugbewegungen vor MdB Harald Weinberg: „Soll die Luftverschmutzung kleingerechnet werden?“

Die Zahlen könnten unterschiedlicher kaum sein: Das US-Militär in Katterbach gibt für den 08. Februar 2018 zwei Flugbewegungen an, die Bundesregierung spricht derweil von 59. Das geht aus einer stichprobenartigen Überprüfung der US-Angaben durch das Bundesverteidigungsministerium auf Anfrage des Ansbacher Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) hervor. Staatssekretär Peter Tauber (CDU) schließt in seiner Antwort eine Verwechslung mit dem zivilen Luftverkehr aus; diese Flugbewegungen kämen zu den 59 der US-Armee hinzu. Nach der Überprüfung der US-Angaben von nur zwei Tagen ist klar: Das Militär in Katterbach legt offenbar falsche Zahlen zu den Flugbewegungen in Ansbach vor (Angaben von US-Armee und Bundesregierung liegen dieser Mitteilung bei).
Dazu erklärt MdB Weinberg: „Ich wundere mich doch sehr über den Zahlenunterschied. Soll die Luftverschmutzung durch die US-Hubschrauber kleingerechnet werden? Die CO²-Belastung durch Trumps Truppen in Ansbach und Umland ist immerhin immens.“ Pro Flugstunde verbrauche ein US-Helikopter im Schnitt über 1.000 Liter JP-8-Kerosin. Die Luftverschmutzung eines einzigen Hubschraubers liege pro Stunde höher als bei einem PKW auf mehreren Zehntausend Kilometern. Laut US-Angaben fliegen die Katterbacher Hubschrauber zwischen 1.500 und 2.000 Stunden im Monat. Klar sei daher: „Die US-Armee ist mit Abstand der größte Umwelt-Gefährder im Raum Ansbach“, betont Weinberg mit Blick auf die heutigen Freitagsdemonstrationen fürs Klima.
Der Ansbacher Abgeordnete kündigt an, weitere Stichproben anzufragen. Denn eine umfassende Überprüfung aller US-Zahlen sei für die Bundesregierung derzeit zu aufwändig, wie ihm Staatssekretär Tauber unlängst erklärte. Schon jetzt stehe fest: „Angaben der US-Seite, etwa in der Fluglärmkommission, sind nur mit größter Vorsicht zu genießen.“

Integrierte Notfallversorgung zügig umsetzen

Pressemitteilung von Harald Weinberg

„Offenbar sind sich alle Beteiligten einig, dass es einer integrierten Notfallversorgung im Sinne der Betroffenen bedarf und dies nicht an Sektorgrenzen oder Finanzierungsfragen scheitern darf“, kommentiert Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, entsprechende Äußerungen des GKV-Spitzenverbands zur Reform der Notfallversorgung. Weinberg weiter:

„In dieser Frage gibt es größtmögliche Übereinstimmung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und nun auch dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). In den wesentlichen Grundzügen hat sich auch die Fraktion DIE LINKE immer für eine integrierte Notfallversorgung stark gemacht. Bei den anderen Fraktionen im demokratischen Spektrum sehe ich auch keinen Widerstand. Wenn sich alle derart einig sind, sollte man sie zügig umsetzen.“

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