Pandemieschutz- und Hilfe

Rede von Harald Weinberg

  • https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7445928#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDQ1OTI4&mod=mediathek
  • Harald Weinberg (DIE LINKE):
  • Ja, vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns zweifelsfrei in einer neuen Etappe der Pandemie. Da gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Es ist mit Sicherheit noch nicht vorbei. Es gibt auch keinen Grund, irgendwie einen Lockerungswettbewerb zu machen. Aber es gibt Gründe für eine Veränderung der Zuständigkeiten und der Grundlagen.
  • Das gilt für die föderale Verfasstheit unseres Landes und damit dieeingeleitete stärkere Verantwortung der Zuständigkeit der Länder, Landkreise und Kommunen für die Eindämmung und Kontrolle der Pandemie. Das gilt aber auch bei der Wiederherstellung der Gewaltenteilung zwischen Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung.
  • (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
  • In der ersten Phase der epidemischen Lage von nationaler Tragweite war es richtig und wichtig, besonders schnell und entschlossen zu reagieren. Dazu sieht unser Grundgesetz in Artikel80 die Möglichkeit vor, dass der Gesetzgeber die Regierung ermächtigt, Maßnahmen per Rechtsverordnung zu treffen, die notwendig sind oder notwendig erscheinen, um eine Pandemie einzudämmen. Dazu muss das ermächtigende Gesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Das war beim Ersten Bevölkerungsschutzgesetz bereits schwierig.
  • Die Einschränkung der Grundrechte hat ja beispielsweise bei der Frage der Demonstrationsfreiheit bei dem einen oder anderen Gericht durchaus dafür gesorgt, dass die Demonstrationsfreiheit dann doch durchgesetzt werden konnte. Es ist aber bei dem Zweiten Gesetz nicht nachvollziehbar, warum es dem Bundesgesundheitsminister erneut eine weithin unbestimmte Verordnungsermächtigung geben soll, die in ihrer Reichweite und in der Relativierung parlamentarischer Kontrolle problematisch ist.
  • (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
  • Dabei sollen offenbar auch Sachverhalte per Verordnung geregelt werden, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur aktuellen Pandemie aufweisen. Das halten wir ebenfalls für äußerst problematisch. (Beifall bei der LINKEN)Wenn man die einzelnen Regelungssachverhalte bilanziert, ergeben sichsicher auch einige positive Punkte. Am Ende überwiegen jedoch die negativen Aspekte und einige ungedeckte Schecks. Meine Redezeit ist zu kurz, um alle Punkte durchzugehen. Ich will nur einige wesentliche nennen. Das Erste ist die Coronaprämie für Pflegekräfte: eigentlich eine gute Sache. Aber es stellt sich natürlich sofort die Frage, warum diese Prämie nicht auf alle Beschäftigten ausgeweitet wird, die mit Covid-19-Patienten in der Altenpflege und im Krankenhaus zu tun haben.
  • (Beifall bei der LINKEN)
  • Zweitens. Die Ausweitung der Tests ist eigentlich eine vernünftige Sache, weil es darum geht, auch regional ein Frühwarnsystem etabliert zu haben, um reagieren zu können. Dass das allerdings von den Kosten her zulasten der Versichertengemeinschaft geht, ist aus unserer Sicht inakzeptabel.(Beifall bei der LINKEN)Zur Aussage in der Gesetzesbegründung, dass es dann in Verhandlungen zwischen Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium zu einem Ausgleich im Herbst kommen soll – das ist ja dann eine Frage der
  • Haushaltspolitik -:
  • Na ja, ich höre die Kunde, aber mir fehlt an dieser Stelle, ehrlich gesagt, der Glaube. Das Dritte ist das Thema Krankenhausfinanzierung. Der Vorschlag, den es am Anfang von Deutscher Krankenhausgesellschaft und AOK-Bundesverband gab, die DRG-Finanzierung auszusetzen, ist ja vom Minister verworfen worden. Da ist ganz offensichtlich die DRG-Finanzierung systemrelevanter gewesen als die Krankenhäuser selber. Die eingeführte Pauschale von 560Euro pro bereitgestelltem Intensivbett erweist sich als zu grob. Es soll jetzt eine Differenzierung kommen. Dazu ist ein Beirat gegründet worden. Ich bin mal gespannt, was dann dabei herauskommt; ich bin aber nicht sehr zuversichtlich. Am Ende entscheidet ohnehin wieder das Bundesgesundheitsministerium auf der Grundlage einer weitreichenden Verordnungsermächtigung

Reden Harald Weinberg

Keine Profite in Krankenhäusern

FÜR BESSERE ORGANSPENDE – STRUKTUREN KRANENHAUSFINANZIERUNG UMSTELLEN

Hier geht es zur Rede


STRUKTUREN UND ORGANISATION FÜR ORGANSPENDEN VERBESSERN

Hier zur Rede

„ES BEWEGT SICH WAS IN DER PFLEGE“

Gratulation an die Pflegekräfte und ihre Gewerkschaft. Sie haben mit ihren Aktionen und Streiks den Druck so hoch getrieben, dass die unerträglichen Verhältnisse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nun auch von der Bundesregierung anerkannt werden.

Es ist Bewegung im Kampf gegen den Pflegenotstand: Jetzt heißt es nicht nachzulassen und weiter für eine bedarfsorientierte Personalbemessung und eine menschenwürdige Pflege zu kämpfen.

Rede

HARALD WEINBERG: SOLIDARISCHE GESUNDHEITS- UND PFLEGEVERSICHERUNG JETZT EINFÜHREN!

Rede

HARALD WEINBERG: GERECHTE KRANKENKASSENBEITRÄGE FÜR (SOLO)SELBSTSTÄNDIGE MÜSSEN HER!

Rede

REDE VON HARALD WEINBERG ZU PROTOKOLL GEGEBEN AM 26.01.2017

Die Organisationen der Selbstverwaltung kritisierten den ersten Gesetzentwurf scharf. Sie sah in der Bezeichnung „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ keine Stärkung, sondern eine Schwächung, die Beschneidung ihrer Selbstständigkeit. Nun sind ihm einige der dahin gehenden „Zähne“ gezogen worden.

Eigentlich spricht auch einiges dafür, dass die Bundesregierung mit ihrem bisherigen aufsichtsrechtlichen Instrumentarium einige Auswüchse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die ja Anlass für das Gesetz waren, hätte verhindern oder zumindest abmildern können, aber bewusst weggeschaut hat. Das wäre zugleich eine Begründung für den danach demonstrativen Handlungswillen von CDU/CSU und SPD.

Aus unserer Sicht ist es durchaus sinnvoll, mehr Transparenz und auch mehr Kontrolle über die Selbstverwaltung einzuführen. Für uns ist klar: Mehr Transparenz ist das A und O für das Vertrauen in die Selbstverwaltung. Die nun geschaffenen Eingriffsmöglichkeiten müssen ja auch nur genutzt werden, wenn es wirklich einen Anlass gibt. Sie können aber dadurch, dass sie grundsätzlich jederzeit eingesetzt werden können, auch disziplinierende Effekte auf die Gremien haben, zu politisch tragfähigen Lösungen zu gelangen.

Insofern sind viele der im Gesetzentwurf getroffenen Maßnahmen nicht falsch. Sie sollen ja auch nicht Verfehlungen der Vergangenheit bestrafen, sondern Verfehlungen in der Zukunft verhindern.

Das Gesetz ist aber keine Lösung für das Grundproblem der Selbstverwaltung in einem sich immer stärker in Richtung Wettbewerb bewegenden Gesundheitssystem. Letztendlich versucht hier die Bundesregierung die Folgen ihrer eigenen Politik einzudämmen: Wer Wettbewerb einfordert – und das machen in unterschiedlichem Maße leider alle Fraktionen außer der Linken – darf sich nicht wundern, dass jede und jeder vorrangig den eigenen Nutzen sieht und das Gemeinwohl aus dem Auge verliert. Der eigentliche Zweck der Selbstverwaltung ist, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und das Gemeinwohl zu stärken. Die Selbstverwaltung und unser Gesundheitssystem sind kein Selbstzweck. Sie sind da, um eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten zu organisieren. Diese Idee wird durch Wettbewerb konterkariert.

Deshalb trifft die Selbstverwaltung nicht wenige Vereinbarungen, die dem Gemeinwohl nicht entsprechen. Die zweifelhaften Geschäfte der KBV sind nur die Spitze des Eisbergs. Und diese Spitze, der Fall Köhler, der andauernde Streit der Haus- und Fachärzteschaft und die Immobiliengeschäfte offenbarten eine offensichtliche Fehlfunktion der Selbstverwaltung, sodass die Bundesregierung hier einfach nicht mehr wegschauen konnte.

Wir wollen aber grundsätzlich an das Problem he­ran. Es bedarf in einem wettbewerblich ausgerichteten System aus unserer Sicht zumindest einer Stärkung der Patientenvertretung als Korrektiv. Wenn man die Selbstverwaltung in einem Gesetzentwurf anpackt, ohne die Patientinnen und Patienten oder die Patientenvertretung auch nur in einem Wort zu erwähnen, dann fehlt hier ein ganz wesentlicher Punkt. Wir wollen die Rechte der Patientenvertretung stärken. Das wird mit dem jetzigen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD überhaupt nicht angegangen. Deshalb werden wir uns enthalten.

Wir schlagen vor, dass die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an entscheidender Stelle mitbestimmen können. Sie sollen im Gemeinsamen Bundesausschuss das Zünglein an der Waage sein, wenn sich Kassen, Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie Krankenhäuser nicht einigen können. Die Patientenorganisationen erhalten im Gemeinsamen Bundesausschuss das Recht, zwei der drei unparteiischen Mitglieder zu benennen. Es muss weitgehend ausgeschlossen werden, dass auf die Entscheidungen der Patientenvertretung Einfluss genommen wird. Durch geeignete Verfahren muss ihre Unabhängigkeit von anderen Interessengruppen sichergestellt werden.

Gerade unter den Bedingungen des Kassenwettbewerbs bedarf es zudem einer bundeseinheitlichen und wirksamen Aufsicht über alle Krankenkassen.

Und wir schlagen vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei Begutachtungen, die Entscheidungen über die Leistungsgewährung vorausgehen, schrittweise als von den Kranken- und Pflegekassen personell und organisatorisch unabhängige Organisation ausgestaltet wird.

Diese Vorschläge gehen deutlich über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus.

GRÖHES WAHLKAMPFMANÖVER GEHT ZULASTEN DER VERSORGUNGSQUALITÄT

Rede

PSYCHIATRISCHE UND PSYCHOSOMATISCHE EINRICHTUNGEN BEDARFSGERECHT FINANZIEREN

Rede

ZUSATZBEITRÄGE ABSCHAFFEN – PARITÄT WIEDERHERSTELLEN

Rede

BEDINGUNGEN DER AUSZUBILDENDEN IN DER PFLEGE VERBESSERN

Rede

PERSONALMANGEL IM KRANKENHAUS GEFÄHRDET DIE GESUNDHEIT

Rede

PATIENTENBERATUNG – UNABHÄNGIG UND GEMEINNÜTZIG

Rede

SICHERHEIT VON HÜFTGELENKEN, HERZKLAPPEN UND CO VERBESSERN

Rede

HAUSHALTSSANIERUNG AUF KOSTEN DER KRANKENVERSICHERTEN

Rede

DIE KRANKENHAUSREFORM WIRD DEN PFLEGENOTSTAND NICHT BEHEBEN, DIE SPD IST GESCHEITERT

Rede

PALLIATIVVERSORGUNG UND HOSPIZE AUSBAUEN

Rede

ALTERNATIVEN ZU PEPP ENTWICKELN

Rede

HAUSHALTSSANIERUNG AUF KOSTEN DER KRANKENVERSICHERTEN

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen auf der Tribüne! Ich muss, obwohl es von meiner kurzen Redezeit abgeht, kurz etwas dazu sagen, was Sie, Herr Nüßlein, zum Thema Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen gesagt haben. Die Gesundheitsversorgung von Menschen ist ein Menschenrecht, und es ist nicht einzuschränken.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Mechthild Rawert (SPD))

Das System der Behandlungsscheine ist mit diesem Menschenrecht nicht vereinbar. Es ist bürokratisch, es ist teurer, und es führt dazu, dass Leute, die eine Behandlung brauchen, keine Behandlung bekommen. Das führt zu Folgekosten, zur Chronifizierung von Krankheiten, weil Fachfremde darüber entscheiden, wer einer Behandlung bedarf und wer keine Behandlung bekommen soll. Das hat bereits zu gravierenden Fehlentscheidungen geführt. Wir müssen in der Tat davon wegkommen und die Einführung der Gesundheitskarte voranbringen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt aber zum Haushalt. Schon die ganze Woche feiern Sie hier die schwarze Null, wie einst das goldene Kalb gefeiert wurde – kein Blick nach links oder rechts, nur Starren auf die schwarze Null, kein Blick darauf, wie die Infrastruktur dieser Gesellschaft auf Verschleiß fährt. Das gilt übrigens auch für den Krankenhausbereich, in dem es einen Investitionsstau von über 50 Milliarden Euro gibt. Sie verlieren kein Wort darüber, in welche Taschen Sie greifen, um das Ziel der schwarzen Null zu erreichen. Sie betreiben – und das nicht nur im Gesundheitsbereich, aber dort sehr systematisch – eine Haushaltssanierung auf Kosten der Beitragszahlerinnen und -zahler.

Ja, ich weiß: Sie haben den Bundeszuschuss zur GKV, den Sie in den letzten Jahren drastisch heruntergefahren haben, um den Haushalt zu sanieren, jetzt wieder auf 14 Milliarden Euro angehoben. Im Wahljahr 2017 wird er sogar auf 14,5 Milliarden Euro steigen. Sie feiern sich also dafür, dass Sie eine Kürzung zurückgenommen haben. Welch eine grandiose Leistung!

(Beifall bei der LINKEN)

Nun ist der Bundeszuschuss kein Almosen; er ist begründet. Er ist damit begründet, dass mit ihm gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Gesundheitsversorgung finanziert werden sollen. Dazu zählt zum Beispiel die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern und Jugendlichen oder die Beitragsfreiheit während Mutterschutz und Elternzeit. Die Kassen rechnen da Kosten von fast 34 Milliarden Euro zusammen – mehr als das Doppelte von dem, was jetzt eingestellt wurde. Aber auch, wenn man die Rechnung der Kassen anzweifelt – was ich nicht tue -, ist festzuhalten: Schon im Jahre 2010 hielt man sogar 15,7 Milliarden Euro Bundeszuschuss für notwendig. Seitdem sind die allgemeinen Gesundheitsausgaben um mehr als 25 Prozent, also um mehr als ein Viertel, gestiegen. Also müsste der Bundeszuschuss ebenfalls um mindestens 25 Prozent ansteigen, also mindestens auf 17,5 Milliarden Euro im Jahr 2016 und auf 18 Milliarden Euro im Jahr 2017.

Dass er das nicht tut, bedeutet zweierlei: Erstens. Die Festlegung des Bundeszuschusses ist willkürlich, an keine Regel gebunden, außer vielleicht, Herrn Schäuble zu erfreuen. Es wird dringend Zeit, dass man über eine Regelbindung des Bundeszuschusses nachdenkt und sie auf den Weg bringt.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens bedeutet das, dass die genannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zu einem übergroßen Teil von den Versicherten aus ihren Beitragsmitteln bezahlt werden, und das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit aber nicht genug. Sie haben in gleich drei Gesetzen Ausgabenposten vorgesehen, die sachfremd aus Beitragsmitteln der Versicherten finanziert werden sollen, obwohl es sich zweifelsfrei um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt. Das betrifft das Versorgungsstärkungsgesetz und dort den Innovationsfonds. Für innovative Versorgungsformen und begleitende Versorgungsforschung sollen 300 Millionen Euro bereitgestellt werden. Schön, dass es den gibt, eine gute Sache! Das kommt hoffentlich allen zugute und sollte daher auch von allen also aus Steuermitteln finanziert werden und nicht von den Beitragszahlern.

(Beifall bei der LINKEN)

Präventionsgesetz: Hier ist insbesondere die sachfremde Finanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu kritisieren. Ob deren Kampagnen nun gut sind oder nicht, darüber kann man streiten. Ganz sicher sind sie schon der Sache nach nicht auf die Versichertengemeinschaft zu reduzieren und folglich gesamtgesellschaftlich aus Steuermitteln zu finanzieren.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schließlich das Krankenhausstrukturgesetz: Auch über den Strukturfonds, der über den Gesundheitsfonds ebenfalls aus Beitragsmitteln finanziert wird, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Er soll dazu dienen, Überkapazitäten im Krankenhaussektor durch Umwandlung in andere Einrichtungsformen abzubauen. Mit anderen Worten: Er soll dazu dienen, Krankenhäuser zu schließen, was ihm auch den despektierlichen Bei- oder Spitznamen „Abwrackprämie“ eingebracht hat. Interessant ist dabei, dass das Gesetz hier eine Kofinanzierung durch die Länder vorsieht; das nur am Rande tut unser Änderungsantrag zur Investitionsförderung im Krankenhausbereich auch, wird aber von der Mehrheit dieses Hauses – leider – immer abgelehnt. Es handelt sich aber um eine Art Investitionsförderung des Bundes für die Bundesländer, nur eben aus der Kasse der Beitragszahler. Da gehen 500 Millionen Euro raus, und das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der LINKEN)

Rechnen wir zusammen, so stellen wir fest, dass sich das auf mehrere Milliarden Euro summiert. Nach der faktischen Abschaffung der paritätischen Finanzierung schauen die Arbeitgeber dem relativ gelassen zu, denn ihr Beitragsanteil ist auf 7,3 Prozent eingefroren. Zahlen muss die Zeche der Beitragszahler allein mittels Zusatzbeiträgen, und die steigen bekanntlich von durchschnittlich 0,9 Prozent im Jahre 2015 auf 1,1 Prozent im nächsten Jahr. Das hört sich nicht so gewaltig an, wenn man es in Prozent ausdrückt, aber 0,9 Prozent Zusatzbeitrag bedeuten 11,8 Milliarden Euro und 1,1 Prozent rund 14,5 Milliarden Euro. Das ist schon eine ordentliche Summe, die den Beitragszahlern einfach zusätzlich aufgebürdet wird. Das wird 2017 nicht aufhören, sondern weitergehen. Das heizt gleichzeitig den Wettbewerb zwischen den Kassen an, der schon jetzt merkwürdige Blüten treibt. Das Ganze, liebe SPD also der Griff in die Kassen und die Abschaffung der Parität , geschieht mit Ihrer gefälligen Zustimmung. Erklären Sie das einmal Ihren Wählerinnen und Wählern! Oder umgekehrt: Es erklärt, warum Sie bei den Umfragen nicht aus dem 25-Prozent-Verließ herauskommen.

(Beifall bei der LINKEN Dagmar Ziegler (SPD): Wie viel Prozent hatten Sie noch mal?)

Ich kann Ihnen nur raten: Bewegen Sie sich, bevor es zu spät ist, am besten durch die gemeinsame Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung!

(Beifall bei der LINKEN)

Unsere Änderungsanträge sind gut und sind gegenfinanziert.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege Weinberg.

Harald Weinberg (DIE LINKE):

Letzter Satz: Sie werden leider wie jedes Jahr überwiegend ungelesen abgelehnt werden. Das ist aber nicht schlimm, denn sie sind ja nicht für Sie geschrieben, sondern damit die Menschen in diesem Land sehen, dass es eine Alternative gibt.

Vielen Dank.

EIN NEUER KURS IN DER GESUNDHEITSPOLITIK WÄRE NÖTIG

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit drei kurzen Vorbemerkungen beginnen:

Erste Vorbemerkung. Herr Nüßlein, die Kassen auf der einen Seite in den Markt und in den Wettbewerb zu schicken und auf der anderen Seite hier, von diesem Pult aus, die Folgen zu beklagen, ist schofel; das muss ich ehrlich sagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die zweite Vorbemerkung geht auch an Ihre Adresse: Sie müssten unseren Antrag zur Kofinanzierung wirklich lesen. Wir schlagen darin vor, dass wir den Ländern einen Anreiz bieten sollten, den gleichen Betrag obendrauf zu legen. Das hat es schon einmal gegeben, und das hat auch gewirkt. Insofern ist dies durchaus eine Sache, die zwischen dem Bund und den Ländern geklärt und organisiert werden kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Dritte Vorbemerkung. Zu dem Thema Flüchtlinge nur ein paar kurze Sätze: Ich denke, der diskriminierungsfreie Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung und nicht zu der eingeschränkten Gesundheitsversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist ein soziales Menschenrecht. Darüber reden wir.

(Beifall bei der LINKEN)

Unser Antrag zur Gesundheitskarte ist im Verfahren. Lassen Sie ihn uns einfach zur Grundlage für die weitere Diskussion machen, und lassen Sie uns dafür sorgen, dass daraus etwas Vernünftiges wird. Ich würde mich auf jeden Fall darüber freuen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Haushaltsdebatte bietet immer auch Gelegenheit, Bilanz hinsichtlich der Gesundheitspolitik zu ziehen; das ist ja schon einmal gesagt worden. Sehr geehrter Minister, einen Vorwurf kann man Ihnen gewiss nicht machen, nämlich den des Aussitzens. Ihr Ministerium hat geliefert und hält das Parlament in einer hohen Frequenz mit Gesetzentwürfen auf Trab.

Dass die Lieferungen aus unserer Sicht ganz überwiegend in die falsche Richtung gehen, ist eine andere Frage. Sie arbeiten den Koalitionsvertrag mit seinen teilweise sehr detailreichen Vereinbarungen ab: Arzneimittelreform, Finanzreform, ambulante Versorgung, E-Health-Gesetz, Prävention, Krankenhausversorgung das ist derzeit im Verfahren, Pflegepolitik Teil 1 und demnächst Pflegepolitik Teil 2.

(Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Macht er gut!)

Die Grundausrichtung der Koalitionsvereinbarung im Gesundheitsbereich haben wir bereits mehrmals kritisiert. Sie entfernen sich von einer Gemeinwohlorientierung des Sozialstaatsgebotes des Grundgesetzes und bauen das Gesundheitswesen in Deutschland mit immer mehr Wettbewerbselementen marktwirtschaftlich um. Sie entlasten die Arbeitgeber und belasten die Versicherten einseitig.

(Karin Maag (CDU/CSU): Unsinn!)

Wir haben das alte Problem, dass die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung noch immer stärker wachsen als die Einnahmen. Diese Koalition hat zu verantworten, dass alleine die Versicherten den finanziellen Mehrbedarf, den Aufwuchs, per Zusatzbeitrag zahlen müssen.

Hier beginnt Ihr Problem, Herr Gröhe. Dabei ist es relativ unbedeutend, dass die SPD nun in Bezug auf die paritätische Finanzierung aufmuckt. Die SPD hat das mit Ihnen ja schriftlich vereinbart. Darauf können Sie recht bequem verweisen, und das tun Sie ja auch immer wieder. Ihr Problem sind aber die Menschen in diesem Land. Sie werden noch vor der nächsten Wahl merken, dass sie für dieselbe Leistung immer mehr zur Kasse gebeten werden. Es wird für Sie schwierig, das zu erklären. Mit dem üblichen Verweis auf die angeblichen Nöte der Arbeitgeber dürfen Sie hier nicht auf das Verständnis der Wählerinnen und Wähler hoffen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich empfehle Ihnen daher im eigenen Interesse: Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitgeber wieder zur Hälfte an der Beitragszahlung beteiligt werden. Das wäre ein großes neues Projekt, für das Sie Respekt erhalten könnten und für das Ihnen auch die Stimmen der Opposition sicher wären.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun weiter zur Bilanz: Was uns die Große Koalition bisher an Gesundheitspolitik geboten hat, war mehr oder weniger eine Fortsetzung der Politik der Vorgängerregierungen.

(Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Gut!)

Sie haben der Gesundheitspolitik keine neue Richtung gegeben. Sie haben es fortgesetzt, immer mehr Wettbewerbselemente in diesen Teil des Sozialstaates einzuführen, und Sie haben das Unwesen fortgesetzt, den Lobbys der Leistungserbringer mehr entgegenzukommen als den berechtigten Interessen der Versicherten.

Früher konnte man ja meinen, dass die FDP der Motor für diese Art von Neoliberalisierung gewesen ist.

(Maria Michalk (CDU/CSU): Oh nein!)

Nun ist die FDP aber weg, und die Grundrichtung hat sich nicht geändert, auch nicht durch den Eintritt der SPD in die Große Koalition.

(Mechthild Rawert (SPD): Sie haben den Koalitionsvertrag nicht genau gelesen!)

Im letzten Jahr gab es zum Beispiel das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Damit wollten Sie die Ärztinnen und Ärzte zwingen, ihre Praxen dort zu eröffnen, wo sie gebraucht werden, und nicht dort, wo sie am meisten Privatpatienten vorfinden. Sie hatten hier ursprünglich eine Regelung vorgesehen, die schon recht harmlos war; denn nur in Gebieten, die schon zu 110 Prozent versorgt sind, sollte so Ihr Gesetzentwurf der zuständige Ausschuss aus Ärzteschaft und Krankenkassen gemeinsam entscheiden, dass eine Praxis, deren Inhaber aus Altersgründen ausscheidet, nicht nachbesetzt wird. Darin sind schon drei Bedingungen enthalten: Erstens. Die Region muss überversorgt sein. Zweitens. Die Ärzte müssen zustimmen, dass diese Praxis tatsächlich nicht gebraucht wird. Drittens. Diese Regelungen treffen keinen einzigen aktiven Arzt, weil sie nur im Falle eines Eintritts in den Ruhestand zur Geltung kommen.

Die Ärzteschaft hat dann ihre ganze Lobbykampfkraft mobilisiert, und Sie haben tatsächlich nachgegeben. Nun hat die Regelung gar keine Zähne mehr, weil sie nur noch dort gilt, wo ein Versorgungsgrad von 150 Prozent und mehr erreicht ist, also nur noch in ganz wenigen Regionen.

(Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Nur noch am Starnberger See!)

So werden wir nie eine gute Versorgung auf dem Land oder in vernachlässigten innerstädtischen Gebieten haben.

Noch ein Beispiel. Mit der gerade laufenden Gesetzgebung zur Krankenhausreform werden die drängenden Probleme nicht gelöst.

(Beifall bei der LINKEN)

Es werden keine Anreize gesetzt, damit die Länder ihren Investitionsverpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern nachkommen.

(Maria Michalk (CDU/CSU): Fragen Sie das mal die Frau Kollegin Lötzsch!)

Als Versicherter muss man weiterhin befürchten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Krankenhauses operiert zu werden und nicht aus medizinischen Gründen.

Das, was Sie in Sachen Pflegenotstand machen, ist nicht einmal Homöopathie. Der Kern des Gesetzes, die qualitätsorientierte Vergütung, wird vermutlich nie funktionieren, wie Ihnen gestern bei der Anhörung sogar die Institution ins Stammbuch geschrieben hat, die damit beauftragt werden soll, der Gemeinsame Bundesausschuss. Der Weg in den simulierten Wettbewerb wird fortgesetzt. Dabei wird manches Krankenhaus, das für die Versorgung eigentlich notwendig wäre, geschlossen oder der Privatisierung anheimgestellt. Wir meinen: Das darf nicht sein.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir brauchen auch hier eine Neuausrichtung: weg vom Fetisch des Wettbewerbs hin zu einer gemeinwohlorientierten und sektorübergreifenden Gesundheitsversorgung. Das wird aber mit dieser Koalition nicht zu machen sein. Dafür braucht es in diesem Lande größerer Veränderungen, vor allen Dingen eine stärkere Linke.

Vielen Dank.

GLEICHE GESUNDHEITSVERSORGUNG AUCH FÜR FLÜCHTLINGE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Menschen fliehen zu uns, weil weite Teile ihres Landes durch Krieg zerstört wurden wie in Syrien oder ihr Leben durch Bürgerkriege und Stammesfehden bedroht ist wie in Westafrika. Sie entkommen politischer Verfolgung in repressiven Regimen wie in Eritrea. Meistens haben sie eine gefährliche Reise hinter sich. Das sind Frauen, Männer, Familien, Kinder und Jugendliche – Menschen, die in ihrer Heimat nicht mehr leben können. Oft sind sie schwerst traumatisiert nach Folterungen, Massenvergewaltigungen, Gewalt und Hunger. Sie haben ein Anrecht auf eine menschenwürdige Behandlung.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Heiko Schmelzle [CDU/CSU])

Daher haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht, wonach Flüchtlingen die gleiche gesundheitliche Versorgung zustehen soll wie gesetzlich Krankenversicherten. Bisher erhalten Flüchtlinge nur Leistungen bei akuten Krankheiten, Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft, und auch das nur, nachdem sie auf dem Sozialamt vorgesprochen, den dortigen Mitarbeiter von der Notwendigkeit einer Behandlung überzeugt und einen Behandlungsschein erhalten haben. Wir wollen das ändern.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Denn die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 12 Sozialgesetzbuch V gesetzlich auf das Notwendige beschränkt. Weniger als das Notwendige verletzt das Recht auf Gesundheitsversorgung. Daher wollen wir, dass jeder Flüchtling eine Gesundheitskarte erhalten und sämtliche notwendigen Leistungen bekommen soll, ohne zuvor zum Sozialamt zu müssen. Für uns ist das eine klare Sache; denn die notwendige gesundheitliche Versorgung betrifft die menschliche Existenz und ist damit ein ganz wesentliches soziales Menschenrecht und eine internationale Verpflichtung der Bundesrepublik.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich hoffe, dass die Argumente, die in der Vergangenheit gegen diesen Vorschlag geäußert wurden, dieses Mal nicht wieder Anwendung finden. Bei diesen Argumenten ging es meist um Abschreckung; ich erinnere an das Wort von der „Zuwanderung in unsere Sozialsysteme“. Nach unserer Ansicht sind das alles Argumente, die nicht greifen dürfen, weil die Praxis der Notfallversorgung einen zigtausendfachen systematischen Verstoß gegen soziale Menschenrechte in Deutschland darstellt. Das muss aufhören. Menschenrechte haben immer Vorrang vor falschen migrationspolitischen Erwägungen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einschränkung der Gesundheitsversorgung auf Akutleistungen ist auch sachlich nicht haltbar, weil sie weite Interpretationsspielräume eröffnet und damit Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten verursacht. Zum Beispiel sind chronische Krankheiten grundsätzlich ausgeschlossen. Dennoch muss ein Diabetiker natürlich Insulin erhalten. Es wäre unverantwortlich, den Leistungsausschluss für chronische Krankheiten ernst zu nehmen und zu warten, bis ein diabetischer Schock eingetreten ist, um dann die akute Krankheit zu therapieren. Vergleichbare Probleme gibt es auch mit anderen chronischen Krankheiten.

Nach den bisherigen Erfahrungen in Bremen und Hamburg würde der einfache Zugang zu Gesundheitsleistungen wenig kosten und spart auch noch Geld. In Bremen gibt es einen Vertrag mit der AOK, wonach heute schon dort lebende Asylsuchende eine Gesundheitskarte bekommen. Dennoch kostet diese Lösung das Land Bremen nicht mehr Geld als zuvor. Das liegt größtenteils daran, dass die Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit einer Genehmigung der Anträge auf Gesundheitsleistungen beim Sozialamt entstehen, ersatzlos entfallen können. Für die Gesundheitskarte zahlt die Stadt einen pauschalen Beitrag an die Krankenkasse.

Hinzu kommt, dass Flüchtlinge aufgrund der bisher hohen Schwellen nicht zum Arzt gehen und Krankheiten verschleppen. Das macht die Behandlungen schlussendlich teurer. Da ist es günstiger, ihnen die Gesundheitskarte zur Verfügung zu stellen. Auch die Bekämpfung von Infektionskrankheiten, beispielsweise durch Impfungen, findet derzeit zu wenig statt, obwohl darauf auch nach heutiger Gesetzeslage schon ein Rechtsanspruch besteht. Das alles sind gute Gründe, die für eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge sprechen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich bin Realist genug, um zu wissen, dass die Koalition unserem Antrag voraussichtlich nicht zustimmen wird. Nach dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt habe ich aber die Hoffnung, dass die Bundesregierung den Ländern die Durchführung des Bremer Modells immerhin leichter machen will und dass sich damit nach Jahren der Stagnation etwas bewegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Das wäre zwar eine Verbesserung, aber das reicht nicht aus. Ich bitte Sie, bundesweit verpflichtend eine Gesundheitskarte für alle in allen Bundesländern einzuführen

(Beifall bei der LINKEN)

und den Leistungsanspruch auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung anzugleichen. Ganz wichtig wäre es auch, eine Lösung für die Hunderttausende illegal in Deutschland lebenden Menschen ohne Meldeadresse zu finden; denn diese Menschen haben zwar qua Gesetz einen Leistungsanspruch, aber die Arztpraxen und Krankenhäuser bleiben regelmäßig auf den Kosten sitzen.

Wenn Sie das alles regeln, liebe Koalition, dann hat unser Antrag trotz Ablehnung etwas Gutes bewirkt, und das wäre ja schön.

Vielen Dank.

ABWRACKPRÄMIE FÜR KRANKENHÄUSER

Das am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Krankenhausstrukturgesetz ist ein weiterer Meilenstein auf dem Irrweg der Krankenhausfinanzierung über Fallpauschalen (DRGs). Die großen Probleme in den Krankenhäusern werden nicht gelöst, sondern weiter verschärft. Anstatt die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Krankenhäuser wirtschaftlich abzusichern, wird das Gesetz zu einer neue Welle von Schließungen und Privatisierungen führen.

Mit viel Flickwerk wird in dem über 100 Seiten starken Gesetz versucht, die Fehlanreize einzudämmen, die das DRG-System hervorbringt. Anstatt eine bedarfsgerechte und humane Versorgung von Kranken sicherzustellen, wird die stationäre Versorgung weiter nach den Prinzipien von Markt, Wettbewerb und Konkurrenz umgebaut. Das wird negative Auswirkungen für die Menschen und die Krankenhäuser selbst haben.

Das Wort, das am häufigsten im Gesetz auftaucht, ist Qualität. Der Begriff verkommt allerdings zur unverbindlichen Lyrik. Dahinter verbirgt sich allerdings ein knallharter Verdrängungswettbewerbs unter den Krankenhäusern. Zu- und Abschläge für gute oder schlechte Leistungen werden diesen Verdrängungswettbewerb verschärfen und Privatisierungen voranbringen. Die Spezialisierung auf weitgehend komplikationsfreie Eingriffe wird noch lukrativer und treibt die Kommerzialisierung der Krankenhäuser voran.

Der neu geschaffene Strukturfonds ist nichts anderes als eine Abwrackprämie für Krankenhäuser. Für die Schließung von defizitären Abteilungen oder Krankenhäusern werden zukünftig Subventionen gezahlt. Der medizinischen Bedarf oder die Versorgung der Bevölkerung spielen keine Rolle bei Entscheidungen über eine Schließung, es geht um „Wirtschaftlichkeit“. Der Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge wird durch die Logik des Marktes ersetzt.

Ein wichtiger Schritt, um tatsächlich die Qualität in den Krankenhäusern zu verbessern, wäre, die Unterfinanzierung zu beseitigen. Der Investitionsstau in den Krankenhäusern wird auf bis zu 50 Mrd. Euro geschätzt. Seit Jahren sind Krankenhäuser gezwungen, Einnahmen aus den Fallpauschalen für notwendige Baumaßnahmen einzusetzen. Geld, das dann beim Personal eingespart werden muss. Die ganze Problematik wird aber im Gesetz ausgeblendet.

Zahlreiche Studien belegen, dass der beste Weg, um die Qualität der Versorgung zu verbessern, die Behebung des massiven Personalmangels wäre. Das ins Gesetz eingebaute Pflegeförderprogramm leistet dazu aber keinen Beitrag. Angesichts des massiven Pflegenotstands und der oft unhaltbaren Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern sind die eingesetzten Summen geradezu lächerlich. Maximal 330 Mio. Euro sollen am Ende – nach drei Jahren – zusätzlich für Pflegepersonal bereitgestellt werden. Zum Vergleich: Der Deutsche Pflegerat fordert ab sofort 2,5 Mrd. Euro jährlich für die Pflege in Krankenhäusern. In Anbetracht von über 70.000 fehlenden Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern ist der Pflegerat damit sehr viel näher an der Realität als die Bundesregierung.

Das Gesetz sorgt bei vielen Betroffenen für massive Kritik. Die Gewerkschaft ver.di, die Bundesärztekammer und viele andere Verbände fordern massive Nachbesserungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft plant eine Kampagne dagegen. Es wäre wünschenswert, wenn die große Koalition noch zu Zugeständnissen und Verbesserungen gezwungen werden kann. Was wir brauchen ist aber eine grundsätzliche Abkehr von der Vorstellung, dass Krankenhäusern nach den Prinzipien von Markt und Wettbewerb organisiert werden müssen. Die Auswirkungen sind fatal und ein Richtungswechsel ist dringend geboten.

VERSORGUNG VERBESSERN – PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG ABSCHAFFEN

Rede