Pandemieschutz- und Hilfe

Rede von Harald Weinberg

  • https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7445928#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDQ1OTI4&mod=mediathek
  • Harald Weinberg (DIE LINKE):
  • Ja, vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns zweifelsfrei in einer neuen Etappe der Pandemie. Da gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Es ist mit Sicherheit noch nicht vorbei. Es gibt auch keinen Grund, irgendwie einen Lockerungswettbewerb zu machen. Aber es gibt Gründe für eine Veränderung der Zuständigkeiten und der Grundlagen.
  • Das gilt für die föderale Verfasstheit unseres Landes und damit dieeingeleitete stärkere Verantwortung der Zuständigkeit der Länder, Landkreise und Kommunen für die Eindämmung und Kontrolle der Pandemie. Das gilt aber auch bei der Wiederherstellung der Gewaltenteilung zwischen Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung.
  • (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
  • In der ersten Phase der epidemischen Lage von nationaler Tragweite war es richtig und wichtig, besonders schnell und entschlossen zu reagieren. Dazu sieht unser Grundgesetz in Artikel80 die Möglichkeit vor, dass der Gesetzgeber die Regierung ermächtigt, Maßnahmen per Rechtsverordnung zu treffen, die notwendig sind oder notwendig erscheinen, um eine Pandemie einzudämmen. Dazu muss das ermächtigende Gesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Das war beim Ersten Bevölkerungsschutzgesetz bereits schwierig.
  • Die Einschränkung der Grundrechte hat ja beispielsweise bei der Frage der Demonstrationsfreiheit bei dem einen oder anderen Gericht durchaus dafür gesorgt, dass die Demonstrationsfreiheit dann doch durchgesetzt werden konnte. Es ist aber bei dem Zweiten Gesetz nicht nachvollziehbar, warum es dem Bundesgesundheitsminister erneut eine weithin unbestimmte Verordnungsermächtigung geben soll, die in ihrer Reichweite und in der Relativierung parlamentarischer Kontrolle problematisch ist.
  • (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
  • Dabei sollen offenbar auch Sachverhalte per Verordnung geregelt werden, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur aktuellen Pandemie aufweisen. Das halten wir ebenfalls für äußerst problematisch. (Beifall bei der LINKEN)Wenn man die einzelnen Regelungssachverhalte bilanziert, ergeben sichsicher auch einige positive Punkte. Am Ende überwiegen jedoch die negativen Aspekte und einige ungedeckte Schecks. Meine Redezeit ist zu kurz, um alle Punkte durchzugehen. Ich will nur einige wesentliche nennen. Das Erste ist die Coronaprämie für Pflegekräfte: eigentlich eine gute Sache. Aber es stellt sich natürlich sofort die Frage, warum diese Prämie nicht auf alle Beschäftigten ausgeweitet wird, die mit Covid-19-Patienten in der Altenpflege und im Krankenhaus zu tun haben.
  • (Beifall bei der LINKEN)
  • Zweitens. Die Ausweitung der Tests ist eigentlich eine vernünftige Sache, weil es darum geht, auch regional ein Frühwarnsystem etabliert zu haben, um reagieren zu können. Dass das allerdings von den Kosten her zulasten der Versichertengemeinschaft geht, ist aus unserer Sicht inakzeptabel.(Beifall bei der LINKEN)Zur Aussage in der Gesetzesbegründung, dass es dann in Verhandlungen zwischen Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium zu einem Ausgleich im Herbst kommen soll – das ist ja dann eine Frage der
  • Haushaltspolitik -:
  • Na ja, ich höre die Kunde, aber mir fehlt an dieser Stelle, ehrlich gesagt, der Glaube. Das Dritte ist das Thema Krankenhausfinanzierung. Der Vorschlag, den es am Anfang von Deutscher Krankenhausgesellschaft und AOK-Bundesverband gab, die DRG-Finanzierung auszusetzen, ist ja vom Minister verworfen worden. Da ist ganz offensichtlich die DRG-Finanzierung systemrelevanter gewesen als die Krankenhäuser selber. Die eingeführte Pauschale von 560Euro pro bereitgestelltem Intensivbett erweist sich als zu grob. Es soll jetzt eine Differenzierung kommen. Dazu ist ein Beirat gegründet worden. Ich bin mal gespannt, was dann dabei herauskommt; ich bin aber nicht sehr zuversichtlich. Am Ende entscheidet ohnehin wieder das Bundesgesundheitsministerium auf der Grundlage einer weitreichenden Verordnungsermächtigung