Hubschrauberflüge über Ansbach

Pressemitteilung von Harald Weinberg

Hubschrauberflüge über Ansbach: Bundesregierung widerspricht Katterbacher Militärs US-Armee legt offenbar falsche Zahlen zu ihren Flugbewegungen vor MdB Harald Weinberg: „Soll die Luftverschmutzung kleingerechnet werden?“

Die Zahlen könnten unterschiedlicher kaum sein: Das US-Militär in Katterbach gibt für den 08. Februar 2018 zwei Flugbewegungen an, die Bundesregierung spricht derweil von 59. Das geht aus einer stichprobenartigen Überprüfung der US-Angaben durch das Bundesverteidigungsministerium auf Anfrage des Ansbacher Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) hervor. Staatssekretär Peter Tauber (CDU) schließt in seiner Antwort eine Verwechslung mit dem zivilen Luftverkehr aus; diese Flugbewegungen kämen zu den 59 der US-Armee hinzu. Nach der Überprüfung der US-Angaben von nur zwei Tagen ist klar: Das Militär in Katterbach legt offenbar falsche Zahlen zu den Flugbewegungen in Ansbach vor (Angaben von US-Armee und Bundesregierung liegen dieser Mitteilung bei).
Dazu erklärt MdB Weinberg: „Ich wundere mich doch sehr über den Zahlenunterschied. Soll die Luftverschmutzung durch die US-Hubschrauber kleingerechnet werden? Die CO²-Belastung durch Trumps Truppen in Ansbach und Umland ist immerhin immens.“ Pro Flugstunde verbrauche ein US-Helikopter im Schnitt über 1.000 Liter JP-8-Kerosin. Die Luftverschmutzung eines einzigen Hubschraubers liege pro Stunde höher als bei einem PKW auf mehreren Zehntausend Kilometern. Laut US-Angaben fliegen die Katterbacher Hubschrauber zwischen 1.500 und 2.000 Stunden im Monat. Klar sei daher: „Die US-Armee ist mit Abstand der größte Umwelt-Gefährder im Raum Ansbach“, betont Weinberg mit Blick auf die heutigen Freitagsdemonstrationen fürs Klima.
Der Ansbacher Abgeordnete kündigt an, weitere Stichproben anzufragen. Denn eine umfassende Überprüfung aller US-Zahlen sei für die Bundesregierung derzeit zu aufwändig, wie ihm Staatssekretär Tauber unlängst erklärte. Schon jetzt stehe fest: „Angaben der US-Seite, etwa in der Fluglärmkommission, sind nur mit größter Vorsicht zu genießen.“

Integrierte Notfallversorgung zügig umsetzen

Pressemitteilung von Harald Weinberg

„Offenbar sind sich alle Beteiligten einig, dass es einer integrierten Notfallversorgung im Sinne der Betroffenen bedarf und dies nicht an Sektorgrenzen oder Finanzierungsfragen scheitern darf“, kommentiert Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, entsprechende Äußerungen des GKV-Spitzenverbands zur Reform der Notfallversorgung. Weinberg weiter:

„In dieser Frage gibt es größtmögliche Übereinstimmung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und nun auch dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). In den wesentlichen Grundzügen hat sich auch die Fraktion DIE LINKE immer für eine integrierte Notfallversorgung stark gemacht. Bei den anderen Fraktionen im demokratischen Spektrum sehe ich auch keinen Widerstand. Wenn sich alle derart einig sind, sollte man sie zügig umsetzen.“

Wunsch nach wohnortnaher medizinischer Versorgung ernst nehmen

Pressemitteilung Achim Kessler

„Die Behauptung von Seiten der Ärzteschaft, die Benachteiligung gesetzlich Versicherter habe sich verringert, ist nichts als Augenwischerei. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass privat Versicherte inzwischen häufiger als früher längere Wartezeiten beim Arzt in Kauf nehmen müssen. Vor allem gesetzlich Versicherte sind von Versorgungsengpässen in ländlichen und strukturschwachen Regionen betroffen. Dass immer mehr von ihnen angeben, der Anteil an Haus- und Fachärzten in der Nähe ihres Wohnortes sei ungenügend, macht deutlich, dass alle bisherigen Maßnahmen von Gesundheitsminister Spahn wirkungslos verpuffen“, erklärt Achim Kessler, gesundheitsökonomischer Sprecher und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss, zu den Ergebnissen der aktuellen Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Kessler weiter:

„Auch wenn der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen stur das Gegenteil behauptet: Wir wissen seit langem, dass neben dem Wohnort vor allem der Versichertenstatus maßgeblich dafür ist, welche Behandlung eine Patientin oder ein Patient in Arztpraxen erhält und wie lange auf einen Termin gewartet werden muss. Das liegt an der unterschiedlichen Vergütung für die Behandlung von privat und gesetzlich Versicherten. Was nützt ein gutes Vertrauensverhältnis zum Arzt, wenn man weite Wege und lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss?

Erst die Abschaffung der privaten Krankenversicherung und die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung würden grundlegend etwas an dieser Misere ändern. Außerdem dürfen der Anspruch einer wohnortnahen medizinischen Versorgung und der Wunsch der Versicherten nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gerade im ländlichen Raum nicht zugunsten von Videosprechstunden aufgegeben werden.“

Bündnisvorschlag zur Bedarfsermittlung in der Krankenhauspflege gesetzlich verankern

Pressemitteilung Harald Weinberg

„Endlich wird mit diesem gemeinsamen Konzept von ver.di, DKG und Deutschem Pflegerat in der Diskussion um die Pflegesituation in deutschen Krankenhäusern ein Vorschlag gemacht, der in die richtige Richtung weist. Jetzt gilt es, diesen Vorschlag nicht wieder zerreden zu lassen, sondern die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um ihn zu realisieren“, erklärt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgelegten Eckpunkte zur neuen Bedarfsermittlung in der Krankenhauspflege. Weinberg weiter:

„Statt die von Gesundheitsminister Jens Spahn eingeführten und relativ willkürlich definierten Untergrenzen hinzunehmen oder den schlechten Istzustand auf den Stationen zum künftigen Soll zu deklarieren, schlägt dieses Konzept erstmals vor, zunächst den tatsächlichen Pflegebedarf anhand der Pflegepersonal-Regelung (PPR) zu ermitteln und danach den notwendigen Bestand an Pflegekräften auszurichten. Eine Maßnahme, die wir seit Langem fordern.

Die PPR war schon einmal Gesetz und wird – im Hintergrund – in vielen Krankenhäusern auch nach ihrer Aussetzung 1997 weiter als Grundlage für die Schichteinteilung angewendet. Sie ist einfach, selbsterklärend und bürokratiearm. Sie kann sowohl in die bestehende EDV implementiert als auch in Papierform angewendet werden. Und sie orientiert sich nicht an abstrakten Größen wie ‚Quartile‘, ‚Dezentile‘ usw., sondern am realen Pflegebedarf. Der Vorschlag würde auch zu einer Entbürokratisierung führen, weil die gesetzlichen Vorgaben zu Pflegepersonaluntergrenzen und zum Pflegequotienten dadurch ersetzt werden können.“

Einladung zum Tag der Ein- und Ausblicke

Am 08. September läd der Deutsche Bundestag von 09.00 – 19.00 Uhr zum 15. Tag der Ein- und Ausblicke ein.

Seien Sie Gast und informieren Sie sich über die Arbeit im Parlament, der Ausschüsse und der Fraktionen. Es wird ein vielfältiges Programm geboten.

Der Eintritt ist frei!

Bundesregierung hat nur Schulden für pflegende Angehörige übrig

„Die Bundesregierung trifft Entscheidungen am grünen Tisch und ignoriert die Bedürfnisse pflegender Angehöriger“, bekräftigt Pia Zimmermann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Pflegepolitik, die Kritik der Deutschen Stiftung Patientenschutz am Darlehen für Pflege. „Einen Menschen mit Pflegebedarf in der Familie zu pflegen ist eine weitreichende Entscheidung. Die schlechte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sorgt neben anderen Problemstellungen für finanzielle Unsicherheit in einer sensiblen Lebensphase. In dieser Situation auch noch Schulden zu machen, ist das sogenannte Angebot, das die Bundesregierung pflegenden Angehörigen macht.“ Zimmermann weiter:

„Pflegende Angehörige brauchen echte Unterstützung und Entlastung statt bürokratischer Papiertiger, die ihnen im Alltag nichts nützen. Die Bundesregierung kann sich nicht darauf ausruhen, dass ‚der größte Pflegedienst der Republik‘ – die Familien – wieder und wieder richtet, was die Verantwortlichen falsch machen. Pflegende Angehörige werden zum Glück mittlerweile auch laute Pflegerebellen und sprechen aus, was sie brauchen. Die Bundesregierung sollte ihnen endlich zuhören. Denn auch Zuhause gilt: Pflege ist mehr wert!“

Pressemitteilung Pia Zimmermann

Sterben wird teurer

„Ärztinnen und Ärzte sollen für eine Leichenschau mehr Honorar erhalten – bezahlen müssen es die trauernden Angehörigen. Wer stirbt, wird derzeit automatisch zum Privatpatienten. Das ist der falsche Weg“, erklärt Achim Kessler, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Gesundheitsökonomie, zur heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts, die Gebühren, die Angehörige für eine Leichenschau zu zahlen haben, von derzeit bis zu 51 Euro auf bis zu 254 Euro zu erhöhen. Kessler weiter:

„Richtig wäre es, wenn die gesetzlichen Krankenkassen diese notwendige Leistung für ihre verstorbenen Versicherten übernehmen und mit den Kassenärzten über ein angemessenes Honorar und die Qualität verhandeln würden. Denn die Ärztinnen und Ärzte sollen diese Leistung angemessen finanziert bekommen und die Leichenschau ordentlich und mit ausreichend Zeit leisten können. Das ist nicht nur für die kriminalistische Aufklärung von Todesfällen wichtig, sondern auch, um Gefahren für das Leben durch Forschung an Todesursachen feststellen und verringern zu können. Die Angehörigen haben genug um die Ohren und können mit dem Arzt oder der Ärztin keine Verhandlungen über angemessene Gebühren abhalten. DIE LINKE hat deshalb schon vor Monaten einen Antrag (BT-Drs. 19/8274) in den Bundestag eingebracht mit dem Ziel, dass die Leichenschau und das Ausstellen eines Totenscheins Kassenleistungen  werden.“

Pressemitteilung Achim Kessler

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