Wunsch nach wohnortnaher medizinischer Versorgung ernst nehmen

Pressemitteilung Achim Kessler

„Die Behauptung von Seiten der Ärzteschaft, die Benachteiligung gesetzlich Versicherter habe sich verringert, ist nichts als Augenwischerei. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass privat Versicherte inzwischen häufiger als früher längere Wartezeiten beim Arzt in Kauf nehmen müssen. Vor allem gesetzlich Versicherte sind von Versorgungsengpässen in ländlichen und strukturschwachen Regionen betroffen. Dass immer mehr von ihnen angeben, der Anteil an Haus- und Fachärzten in der Nähe ihres Wohnortes sei ungenügend, macht deutlich, dass alle bisherigen Maßnahmen von Gesundheitsminister Spahn wirkungslos verpuffen“, erklärt Achim Kessler, gesundheitsökonomischer Sprecher und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss, zu den Ergebnissen der aktuellen Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Kessler weiter:

„Auch wenn der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen stur das Gegenteil behauptet: Wir wissen seit langem, dass neben dem Wohnort vor allem der Versichertenstatus maßgeblich dafür ist, welche Behandlung eine Patientin oder ein Patient in Arztpraxen erhält und wie lange auf einen Termin gewartet werden muss. Das liegt an der unterschiedlichen Vergütung für die Behandlung von privat und gesetzlich Versicherten. Was nützt ein gutes Vertrauensverhältnis zum Arzt, wenn man weite Wege und lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss?

Erst die Abschaffung der privaten Krankenversicherung und die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung würden grundlegend etwas an dieser Misere ändern. Außerdem dürfen der Anspruch einer wohnortnahen medizinischen Versorgung und der Wunsch der Versicherten nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gerade im ländlichen Raum nicht zugunsten von Videosprechstunden aufgegeben werden.“

Bündnisvorschlag zur Bedarfsermittlung in der Krankenhauspflege gesetzlich verankern

Pressemitteilung Harald Weinberg

„Endlich wird mit diesem gemeinsamen Konzept von ver.di, DKG und Deutschem Pflegerat in der Diskussion um die Pflegesituation in deutschen Krankenhäusern ein Vorschlag gemacht, der in die richtige Richtung weist. Jetzt gilt es, diesen Vorschlag nicht wieder zerreden zu lassen, sondern die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um ihn zu realisieren“, erklärt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgelegten Eckpunkte zur neuen Bedarfsermittlung in der Krankenhauspflege. Weinberg weiter:

„Statt die von Gesundheitsminister Jens Spahn eingeführten und relativ willkürlich definierten Untergrenzen hinzunehmen oder den schlechten Istzustand auf den Stationen zum künftigen Soll zu deklarieren, schlägt dieses Konzept erstmals vor, zunächst den tatsächlichen Pflegebedarf anhand der Pflegepersonal-Regelung (PPR) zu ermitteln und danach den notwendigen Bestand an Pflegekräften auszurichten. Eine Maßnahme, die wir seit Langem fordern.

Die PPR war schon einmal Gesetz und wird – im Hintergrund – in vielen Krankenhäusern auch nach ihrer Aussetzung 1997 weiter als Grundlage für die Schichteinteilung angewendet. Sie ist einfach, selbsterklärend und bürokratiearm. Sie kann sowohl in die bestehende EDV implementiert als auch in Papierform angewendet werden. Und sie orientiert sich nicht an abstrakten Größen wie ‚Quartile‘, ‚Dezentile‘ usw., sondern am realen Pflegebedarf. Der Vorschlag würde auch zu einer Entbürokratisierung führen, weil die gesetzlichen Vorgaben zu Pflegepersonaluntergrenzen und zum Pflegequotienten dadurch ersetzt werden können.“